Lebensmittelschwindel: Halal-Fleisch ohne Zertifikat

Wien (BZZ) – Immer mehr Produkte in heimischen Supermärkten werben mit dem Halal-Zeichen und wollen damit muslimische Verbraucher zum Kauf animieren. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Halal-Kennzeichnung allerdings keine Pflichtkennzeichnung nach dem Lebensmittelkenn­zeichnungsrecht und in der Folge wird von vielen Herstellern geschwindelt. Darauf weist jetzt ausgerechnet der islamphobe österreichische Weblog „unzensuriert.at“ hin.

Diese Information ist zutreffend und stammt aus einer Anfrage an die deutsche Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). Zitat: „Der verantwortliche Lebens­mittelunternehmer ist grundsätzlich frei in der Art und Weise der Kennzeichnung, so­lan­ge diese nicht rechtlichen Vorgaben widerspricht oder irreführend für Verbraucher ist. Für Rind­fleisch gelten zusätzlich die Vorschriften des europäischen und nationalen Rindfleischetikettierungs­rechts. Danach sind Angaben zu Besonderheiten des Fleisches nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde, in diesem Fall der Bundesanstalt für Landwirt­schaft und Ernährung, zulässig“.

Für Betriebe, die überschüssiges Halal-Fleisch vorrätig haben und gleichzeitig auch traditionelle Wurst- und Fleischprodukte herstellen, sei es unkompliziert möglich, die Fleischmassen ohne behördlichen Aufwand zu vermengen, kritisiert „unzensuriert.at“. Der Konsument könnte also ungekennzeichnetes Halal-Faschiertes (Hackfleisch) im Supermarkt erwerben, obwohl er die rituelle Schlachtung der Muslime auf das Schärfste ablehnt und daher das Produkt nie kaufen würde.

Obwohl selbst die islamischen Gemeinschaften in Deutschland unisono für einheitliche EU-Richtlinien für Halal-Fleisch plädieren, „um die Endverbraucher zu schützen“, entschied sich die Europäische Kommission gegen eine Pflichtkennzeichnung von Fleisch aus betäu­bungsloser Schlachtung. Stattdessen will sie im Rahmen der künftigen EU-Strategie für den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere in einer Studie untersuchen, ob es zweck­mäßig ist, „den Verbrauchern einschlägige Informationen über die Betäubung von Tieren vor der Schlachtung bereitzustellen“.

Quelle: unzensuriert.at