Schächten bleibt nur im Schlachthof erlaubt
Das rituelle Töten von Tieren ohne Betäubung ist ausschließlich in zugelassenen Schlachthöfen erlaubt. Ein Ausweichen auf andere Schlachtstätten während des islamischen Opferfestes halten die Richter […]
Das rituelle Töten von Tieren ohne Betäubung ist ausschließlich in zugelassenen Schlachthöfen erlaubt. Ein Ausweichen auf andere Schlachtstätten während des islamischen Opferfestes halten die Richter […]
Mit etwa 500 Millionen US-Dollar Umsatz im Jahr 2012 waren rituelle Schlachtungen nach den religiösen Speisevorschriften der Muslime und der Juden für Polen´s Fleischindustrie kein unbedeutender Faktor. Nach dem Verbot der betäubungslosen Schlachtung frohlocken zwar die Tierschützer, aber einige Schlachthöfe stehen vor der Pleite und tausende Arbeitskräfte verloren ihren Job. Inzwischen wird vermutet, dass ausländische Konkurrenten die Tierschützer dazu missbrauchten um die polnische Fleischindustrie zu schwächen. Die grossen Gewinner sind fleischverarbeitende Betriebe in Rumänien, Kroatien und Litauen.
Die Europäische Kommission wird im kommenden Jahr eine Studie die Verbraucher in einer Studie befragen, ob künftig auf den Etiketten von Fleisch stehen muss, nach welcher Methode das Schlachttier getötet worden ist. Dies teilte jetzt Denis Simonin, Tierschutzchef bei der EU-Generaldirektion für Gesundheits- und Verbraucherschutz mit.
Das polnische Verfassungsgericht hat die Schlachtung von Tieren nach jüdischen und muslimischen Riten verboten. Medienberichten zufolge urteilte das Gericht am Dienstag, die Tötung ohne Betäubung sei Tierquälerei und verletze die Verfassung. Damit schert Polen aus einer EU-weiten Regelung aus, die ab 1. Januar in Kraft treten soll und Ausnahmen für rituelle Tötungen erlaubt. Weltweite Proteste von Juden und Muslimen werden jetzt erwartet.
Das Schlachten von Tieren nach religiösen Riten ist im Grossherzogtum Luxemburg untersagt. Und das bleibt auch weiterhin so, betont Landwirtschaftsminister Romain Schneider in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des ADR-Abgeordnete Fernand Kartheiser.
Eier gehören seit Jahrtausenden traditionell zum christlichen Osterfest – sie symbolisieren neues Leben. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beantwortete vor dem Osterfest die wichtigsten Fragen rund ums Ei. Es lohnt sich den Artikel auszudrucken und sich die Codes für den Einkauf zu notieren, denn damit lassen sich Eier, Hühner und der Hühnerstall exakt identifizieren.
Die Radeberger Gruppe, Hersteller von Clausthaler, ist unter Beschuss der Verbraucherschützer geraten. Foodwatch wirft den Bierbrauern Etikettenschwindel vor, denn „Clausthaler Classic“, das „Bier unter den Alkoholfreien“ (Clausthaler über Clausthaler) enthält tatsächlich 0,45 Vol.-% Alkohol. „Sauber ist das nicht“. schreibt Foodwatch. Wo „alkoholfrei“ drauf stehe, dürfe auch kein Alkohol drin sein. „Ganz einfach“. Eine Neubewertung bedarf es jetzt auch für viele Muslime, die bisher davon ausgegangen sind, im Clausthaler befände sich kein Alkohol oder allenfalls minimale Spuren davon.
Unter dem Titel „Der Tod, der in den Regelbüchern steht“ berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung über den sich in Westeuropa zuspitzenden Streit um das sogenannte Schächten, die rituelle Schlachtung ohne Betäubung von Juden und konservativen Muslimen.Unbekannt scheint der FAZ-Autorin die Deutsch-Israelische Tierärztevereingung zu sein, welche die Schächtung sicher fachlich anders beurteilt als der Tierarztbund, der gebetsmühlenartig ohne neue Argumente die stets gleichen Behauptungen verbreitet, die laut DIALREL-Kritik wissenschaftlich nicht nachvollziehbar sind.
Immer mehr Produkte in heimischen Supermärkten werben mit dem Halal-Zeichen und wollen damit muslimische Verbraucher zum Kauf animieren. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Halal-Kennzeichnung allerdings keine Pflichtkennzeichnung nach dem Lebensmittelkennzeichnungsrecht und in der Folge wird von vielen Herstellern geschwindelt.
Interne Quellen bei ProChile, der chilenischen Regierungsbehörde für Exportförderung, machten unmissverständlich klar, dass man der steigenden Nachfrage in europäischen Wachstumssegmenten auch in Zukunft nachkommen werde. Dies betrifft beispielsweise funktionale und organische Lebensmittel, zertifizierungsbedürftige Produkte wie Halal und Koscher sowie Lebensmittel mit Fair-Trade-Siegel.
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