Rituelle Schlachtung bleibt in Luxemburg verboten

Luxemburg (BZZ) – Das Schlachten von Tieren nach religiösen Riten ist im Grossherzogtum Luxemburg untersagt. Und das bleibt auch weiterhin so, betont Landwirtschaftsminister Romain Schneider in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Fernand Kartheiser von der „Alternativ Demokratesch Reformpartei“ (ADR). Die ADR gilt in Luxemburg als patriotisch und euroskeptisch und hat sich das Image einer populistischen Partei erworben.

Tiere müssen in Luxemburg vor dem Töten betäubt werden. Das entsprechende Reglement sehe zwar Ausnahmen vor. Nur würden diese nicht gestattet, so der Landwirtschaftsminister. Einige Metzgereien bieten ihrer moslimischen und jüdischen Kundschaft Halal- bzw. koscheres Fleisch an, das von entsprechend den religiösen Riten geschlachteten Tieren stammt. Dieses Fleisch werde aus anderen EU-Ländern importiert, so Schneider. Eine spezielle Kennzeichnung ist nicht vorgesehen, da die EU-Gesetzgebung dies nicht vorsieht. Einen Alleingang will Luxemburg nicht unternehmen. Das Land wartet auf entsprechende EU-Regeln.