Hamburg (BZZ) – Immer mehr Nichtmuslime informieren sich als Verbraucher über die Halal-Lebensmittel der muslimischen Mitbürger. Jetzt berichtet auch die Konsumenteninformation einer grossen Hamburger Apotheke über die korankonforme Ernährung. Auf ihrer Website schreibt die AEZ zur Begründung: „In Deutschland leben etwa 3,5 Millionen Muslime, die zum größten Teil auch den Ernährungsvorschriften ihrer Religion folgen. Wichtige Merkmale sind dabei die Begriffe ´halal´ und ´haram´, die für erlaubte und verbotene Nahrungsmittel stehen.“
In kompakter Form gibt die AEZ einen Überblick über die Ernährung der Muslime, über verbotene Lebensmittel, über die Zertifizierung von Halal-Food und über den Fastenmonat Ramadan, der dieses Jahr bereits Mitte Juli beginnt. Objektiv beschrieben wird auch das so genannte „Schächten“, die betäubungslose Tötung von Schlachttieren. „Das Schächten ist in Deutschland eigentlich durch das Tierschutzgesetz verboten. Es ist jedoch möglich, dass nach dem garantierten Grundrecht der Religionsfreiheit, das im Grundgesetz verankert ist, eine Ausnahmegenehmigung für muslimische Metzger erteilt wird.“ Nicht erwähnt wird, dass inzwischen immer mehr moderate Muslime eine Betäubung des Schlachttieres unter bestimmten Bedingungen akzeptieren.
Quelle: AEZ-Apotheke