
Das rituelle Töten von Tieren ohne Betäubung ist ausschließlich in zugelassenen Schlachthöfen erlaubt. Ein Ausweichen auf andere Schlachtstätten während des islamischen Opferfestes halten die Richter in Luxemburg für unzulässig.
Das rituelle Töten von Tieren ohne Betäubung ist ausschließlich in zugelassenen Schlachthöfen erlaubt. Ein Ausweichen auf andere Schlachtstätten während des islamischen Opferfestes halten die Richter in Luxemburg für unzulässig.
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