Niederlande: Gesetz zum Schächtverbot scheitert im Senat

Den Haag (BZZ) – Ein allgemeines Verbot, Tiere unbetäubt auf rituelle Weise zu schlachten, wird es in den Niederlanden nun doch nicht geben. Im niederländischen Senat bekam der Gesetzesentwurf der Partei für die Tiere (PvdD) keine Mehrheit. Muslimische wie jüdische Gemeinden hatten gemeinsam auf diese Entscheidung hingearbeitet und zeigen sich entsprechend zufrieden.

Generell ist das Schlachten ohne Betäubung in den Niederlanden schon länger verboten, für religiöse Zwecke besteht jedoch eine Ausnahmeregelung. Die Gesetzesinitiative der PvdD-Abgeordneten Marianne Thieme sah vor, diese Ausnahme im Gesetz abzuschaffen. Im Frühjahr hatte sie dafür eine breite Mehrheit in der Zweiten Kammer hinter sich. Die Erste Kammer hingegen erklärte jetzt, dass das Grundrecht auf Religionsfreiheit Vorrang habe.

Ein paar Veränderungen werden wohl trotzdem vorgenommen. Staatssekretär für Landwirtschaft und Umwelt, Henk Bleker, machte den Kompromissvorschlag, Regeln zu erlassen, die das Leiden des Tieres bei der Schächtung auf ein Minimum beschränkten. „Wesentliche Veränderungen, wesentliche Verbesserungen müssen bei der rituellen Schlachtung stattfinden“. Laut Bleker könnten sich solche Regeln sowohl auf die Zahl der Tiere, die geschächtet werden als auch das Qualitätsniveau des Schlachtbetriebes erstrecken. Der Senat bat ihn, seine Pläne in Kürze in einer schriftlichen Form vorzulegen.

Quelle: Niederlande-Wissen der Universität Münster