Amsterdam (BZZ) – Die Niederlande erlassen strenge Regeln für das betäubungslose Schlachten. Wie Landwirtschafts-Staatssekretär Martijn van Dam mitteilte, müssen dabei nach den Vorgaben des jüdischen und islamischen Religionsrechts künftig strenge technische Vorgaben eingehalten werden. Unter anderem sind Tiere, die beim betäubungslosen Schlachten nicht nach 40 Sekunden das Bewusstsein verloren haben, nachträglich zu betäuben. Die Praxis soll von der staatlichen Lebensmittelbehörde überwacht werden. Soweit ein Bericht der Katholischen Nachrichtenagentur KNA.
Erst nach dieser Einleitung kommt die KNA zur eigentlichen Nachricht, wobei sie formuliert als sei das Vorhaben des Politikers schon Gesetz: „Zudem wird die Produktion von so geschlachtetem Fleisch auf die Versorgung einheimischer jüdischer und muslimischer Verbraucher beschränkt. Das damit verbundene Exportverbot dürfte Auswirkungen für religiöse Gemeinden im Ausland haben, die rituell einwandfreie Fleischprodukte aus den Niederlanden bezogen.“ Aber dann räumt die Agentur ein: „Nach niederländischen Regierungsangaben wurden die neuen Regelungen mit jüdischen und islamischen Organisationen abgesprochen. Sie sollen 2017 in Kraft treten.“ Sie sollen, werden aber wohl nicht.
„Der Bericht der Katholischen Nachrichtenagentur ist oberflächlich und teilweise falsch“, erklärt uns der Basler Fachjournalist Peter Z. Ziegler. Der Tierschutz ist in dieser Sache nur Alibi für eine islamfeindliche Politik im Umfeld des berüchtigten Rechtsradikalen Geert Wilders. In der Tat streut die Politik dem Volk etwas Sand in die Augen damit den Rechtspopulisten in Holland besänftigt werden. Bekanntlich wurde ein totales “Schächtungsverbot” nach jüdischen Interventionen auch aus Jerusalem und New York vom Oberhaus gekippt und dabei wird es bleiben. Punkt.
Jetzt versucht die Regierung es mit “strengeren Regeln”, die aber im Grunde den Vorschriften in Österreich entsprechen und bei der EU als “post stunning” (Betäubung nach dem Schnitt) aufgeführt werden. Das ist freilich ebenfalls Nebensache. Politisches Schwergewicht besitzt dagegen das geplante Exportverbot für rituell geschlachtetes Fleisch. Das aber widerspricht dem EU-Recht und dürfte, wenn es denn beide (!) Kammern des Parlaments wirklich passiert, von der EU-Kommission für rechtswidrig und notfalls vom EuGH in Luxemburg verboten werden.
Die Muslime in Holland wären wenig betroffen, wohl aber die dortige Fleischindustrie. Sie würde einen grossen Markt u.a. in Deutschland verlieren, der vom Catering der Airlines in Frankfurt, Düsseldorf und anderswo bis hin zu Lifestyle Produkten wie die Snackwürstchen von Mekka reicht. Gestoppt würden auch deutsche Rinderzüchter, die ihr Schlachtvieh nach Holland transportieren um es dort islamkonform töten zu lassen. Hier würde der Wettbewerb z.B. zugunsten britischer Rinderzüchter verzerrt, die Herfordshire- und Angus-Rinder weiterhin halal schlachten und u.a. gewinnbringend an den Golf liefern dürfen. Dies im Kontext mit zunehmender Kundschaft durch mehr als eine Million muslimischer Flüchtlinge.
Profitieren könnten von einem Exportverbot zu allererst die Schlachthöfe in Belgien und Frankreich. Landwirtschafts-Staatssekretär Martijn van Dam ist allseits bekannt für seine PR-Arbeit, was von seinem Vorhaben bleibt, das ist lauwarme Luft. Noch ein Wort zur jüdischen Speisekultur. Da von den Juden das Hinterteil eines Schlachttieres nicht verwendet wird, da es ohne spezielle Behandlung nicht koscher sein kann, ist das Schlachten hierzulande teuer. Das Hinterteil muss stets anderweitig und meist mit Verlust verkauft werden. In Europa wird deshalb aus Kostengründen immer mehr Fleisch aus Israel importiert, weil es dort günstiger bearbeitet werden kann. Die mögliche Behandlung des Hinterteils (eine aufwändige und exakte Entfernung der Blutgefässe) ist in Berlin oder Amsterdam nicht bezahlbar. Tatsächlich wird aus Holland kaum koscheres Fleisch exportiert.