Apotheken müssen sich über halale Medikamente informieren

Berlin (BZZ) – Von einem Apotheker muss verlangt werden, dass er seinen Kunden erklären kann, was er verkauft. Der Bundesverband deutscher Apothekerverbände hat jetzt auf die zunehmende Zahl muslimischer Kunden reagiert und den Apotheken einen Leitfaden für muslimische Kunden an die Hand gegeben. Der Apotheker wird zur wichtigen Schnittstelle zwischen Arzt und Patient und kann gegebenenfalls eine Verschreibung durch eine Alternative korrigieren, die islamkonform ist. In der Grossstadt dürfte dies kein Problem sein, denn der Kunde findet dort recht schnell eine konkurrierende Apotheke. Eine spezielle Ausrichtung findet man in Apotheken, die ihren muslimischen Patienten besondere Dienste anbieten. Hierzu gehört zum Beispiel die Beratung zur Medikamenteneinnahme während der Fastenzeit oder die Reiseimpfberatung für Mekka-Wallfahrten. Auf dem Land muss der muslimische Patient gegebenenfalls darauf bestehen, dass der Apotheker sich bei Kollegen kundig macht

In Deutschland leben schon heute mehr als vier Millionen Muslime. Viele von ihnen leben ihren Glauben aktiv, unterscheiden also zwischen „halal“, erlaubten Handlungen, und „haram“, verbotenen. Sie verzichten unter anderem auf Schweineprodukte und Alkohol, zwei Inhaltsstoffe, die auch in Medikamenten enthalten sein können. Die deutsche Zeitschrift „STERN“ hat jetzt Professor Martin Schulz gefragt, wie das religiöse Gebot den Alltag von Patienten und Apothekern beeinflusst. Er ist Geschäftsführer des Geschäftsbereichs Arzneimittel der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).

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