Als Fachjournalist erlaube ich mir zu dem von der Deutschen Presseagentur verbreiteten Bericht über das vom Parlament der Niederlande beschlossene „Schächtverbot“ einige sachlich notwendige Ergänzungen. Dort heisst es: „Schächtungen sollen in Einzelfällen erlaubt werden können, wenn Antragsteller nachweisen, dass die Schlachtung per Halsschnitt so ausgeführt wird, dass den Tieren im Vergleich zu herkömmlichen Methoden mit Betäubung nicht zusätzliches Leid zugefügt wird. Ob ein solcher Nachweis geführt werden kann, ist jedoch umstritten.“
Der Nachweis, dass eine Schlachtung per Halsschnitt so ausgeführt werden kann, dass den Tieren im Vergleich zu herkömmlichen Methoden mit Betäubung (dies ist bei Säugetieren eine nicht mehr reversible „Betäubung“ mittels Bolzenschuss) nicht zusätzliches Leid zugefügt wird, ist längst gelungen, wird aber in Deutschland verschwiegen und das deutsche Original der Studie war lange verschollen. Weltweit sind die englische und arabische Übersetzung verbreitet und werden von Tierschützern gerne als Fälschungen verleumdet. Das Original finden Sie auf meiner Website https://halal-produkte.eu/?p=44.
Am 5. Februar 1978 erschien in der “Deutschen Tierärztlichen Wochenschrift” in einem Übersichtsreferat eine Studie von Prof. Dr. W. Schulze und mehreren Kollegen von der Tierärztlichen Hochschule Hannover zur Objektivierung von Schmerz und Bewusstsein bei der konventionellen Bolzenschussbetäubung sowie religionsgesetzlichen Schlachtung (“Schächtschnitt”) von Schaf und Kalb. Im Ergebnis sagte die Studie aus, dass die Schächtung humaner ist als der Bolzenschuss. In den USA, ansonsten meist ein Vorbild für europäischen Lifestyle, wird „slaughtering without stunning“ explizit als tierschutzgerecht eingestuft.
Namentlich für Rinder, Kälber und Schafe gäbe es inzwischen eine fortentwickelte Betäubung mittels Starkstrom in einer „stunning box“, die auch die Sicherheit des Schlachtpersonals berücksichtigt. Diese wird von den meisten islamischen Staaten als Teil der „Halal“-Schlachtung anerkannt, ist aber im Vergleich zum Bolzenschuss sehr teuer. Für Juden ist auch diese Betäubung nicht akzeptabel. Eine britische Studie enthüllte, dass bei einer Betäubung mittels Bolzenschuss etwa 25% aller Schüsse beim ersten Mal daneben gehen und wiederholt werden müssen.
Noch zwei Vergleiche seien erlaubt. 1893 hat das Schweizervolk gegen den Antrag von Bundesrat und Parlament die als Schächtverbot bekannt gewordene Bestimmung in die Verfassung aufgenommen. Initiator der Volksabstimmung war damals der „Antisemisemtische Verein der Schweiz“. Das erste Gesetz, das 1933 durch die Reichsregierung Hitler verkündet wurde, war das „Schächtverbot“ und Hermann Göring drohte Zuwiderhandelnden mit Konzentrationslager.
Weder Frankreich noch Grossbritannien werden dem Beispiel der Niederlande folgen. Dort werden jetzt einige Schlachthöfe schliessen müssen und hunderte von Arbeitern ihren Job verlieren. Die Schlachttiere werden künftig ein paar hundert Kilometer weiter transportiert werden, denn die EU-Kommission hat deutlich erklärt, dass sie dieses Thema einer nationalstaatlichen Regelung überlässt. Den Tieren nützt das Verbot aus Den Haag gar nichts, bedient wird nur die aktuelle Stimmung gegen den Islam.
Peter Z. Ziegler, Basel