Muslimischer Metzger mit Verfassungsbeschwerde erfolgreich
Karlsruhe (KNA). Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines muslimischen Metzgers aus dem Landkreis Gießen in Hessen stattgegeben, der sich seit Jahren vor Verwaltungsgerichten um das Schächten streitet. Die 3. Kammer des Ersten Senats entschied am 2.10.2009 in Karlsruhe, wirksamer Rechtsschutz müsse innerhalb einer angemessenen Zeit erfolgen. Nachfolgend der Originaltext der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts zur eigenen Meinungsbildung.