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Verwaltungsgericht verbietet muslimisches Puten – Cordon Bleu

06/03/2012 Baltext Publishing 0

Ein schwäbischer Richter der 4. Kammer des Verwaltungsgerichtes Stuttgart hat sich um die heimische Kultur und um die deutschen Schweine verdient gemacht. „Nach allgemeiner Verkehrsauffassung“ werde in einem Cordon Bleu Schinken vom Schwein und nicht von der Pute erwartet, urteilte der Jurist und verbot ein islamkonformes Cordon Bleu mit Putenschinken.