Halal-Fleisch und rituelle Schlachtungen
Als Muslime in Deutschland rituell schlachten durften
Das Bundesverfassungsgericht schreibt in der Begründung seines 2002 verkündeten Urteils zum Schächten, im Dritten Reich seien nach dem Gesetz vom 21. April 1933 über das Schlachten von Tieren „Ausnahmen vom Schächtverbot … nur noch für Notschlachtungen zugelassen“ worden. Diese historische Bemerkung hat zwar für den Argumentationsgang des Urteils keine Folgen. Das Schächten war jedoch zumindest in der Endphase des Zweiten Weltkrieges durchaus erlaubt – und zwar für muslimische Kriegsgefangene.