Zutaten tierischen Ursprungs in Lebensmitteln kennzeichnen

Hamburg (BZZ) – Vegane Gesellschaft Deutschland, Vegetarierbund Deutschland und foodwatch haben gemeinsam einen Gesetzentwurf vorgelegt, der verlangt, dass künftig Zutaten tierischen Ursprungs in Lebensmitteln gekennzeichnet werden müssen. Wer tierische Lebensmittel oder Teile davon aus ethischen, religiösen oder anderen Gründen ablehne, der soll dazu auch die Möglichkeit haben. Auch die muslimischen Verbände in Deutschland dürften diese Initiative begrüssen, denn gerade versteckte Zutaten, die aus Schweinefleisch gewonnen worden sind, verunsichern hier die Konsumenten.

Mehr als 50.000 Verbraucher haben bereits per Unterschriften-Aktion von Ministerin Aigner eine Gesetzesänderung gefordert, doch bis heute keine Antwort erhalten. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Produkte als ‚vegetarisch‘ oder ‚vegan‘ gelabelt werden dürfen, obwohl sie Zutaten vom Tier enthalten“, sagte der Vertreter der Vegan Gesellschaft. „Wo Tiere drin sind, muss das auch drauf stehen – man kann nicht ständig an den mündigen Verbraucher appellieren und bewusste Kaufentscheidungen verlangen, aber gleichzeitig die Menschen über die Herstellung und Zusammensetzung der Produkte im Unklaren lassen“, ergänzt Sebastian Zösch, Geschäftsführer des VEBU.

Derzeit gibt es im deutschen Lebensmittelgesetz keine verpflichtende Regelung zur ausdrücklichen Kennzeichnung von Zutaten tierischen Ursprungs in Produkten. Ob Aroma aus Geflügel oder Wild in Kartoffelchips, Fischgelatine in Multivitaminsaft oder Cystein, meist hergestellt aus Schweineborsten, in Backwaren – auf der Verpackung muss dies bislang nicht angegeben werden. Selbst wenn Hersteller Produkte freiwillig als „vegetarisch“ oder „vegan“ kennzeichnen, ist Irreführung möglich. Denn die Begriffe sind juristisch nicht definiert. Das gilt im Übrigen auch für das Label „halal“ oder „helal“, das ebenfalls nicht geschützt ist.

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