Berlin (BZZ) – Zusatzstoffe in Lebensmitteln können für gläubige Juden und Muslime Analysen nötig machen. Die Tageszeitung „DIE WELT“ befasste sich kürzlich mit der Naturfarbe rot und stellte die Frage, ob diese Farbe koscher oder halal sei. Die sachlich-objektive Antwort sagt „Nein, aber …“ und zeigt, dass gläubige Juden und Muslime ohne die Lebensmittelchemiker nicht mehr auskommen. Hier die Erklärungen von Welt-Autor Wolfgang W. Merkel.
„In Zweifelsfällen können Lebensmittelchemiker gefragt sein, wenn es um reine (koschere, halal) Lebensmittel geht. Ein Beispiel: Farbstoffe. Die große Zahl der pflanzlichen und synthetischen Stoffe ist zwar erlaubt, aber nicht die rote Karminsäure (E120, Naturrot 4). Denn sie und das daraus hergestellte Karmin werden aus getrockneten Cochenille-Läusen gewonnen. Diese Tiere sind nicht koscher beziehungsweise halal, weil sie – anders als Kühe oder Ziegen – keine zweigespaltenen Hufe haben und keine Wiederkäuer sind. Nach den Speisegesetzen sind Lebensmittel mit E120 also tabu. Prominentestes Beispiel für eine (bei Juden) lange verbotenes Lebensmittel ist Campari, der seine Farbe ursprünglich den Cochenille-Läusen verdankte. (Bei Muslimen ist Alkohol generell verboten.) Nach Firmenangaben wurde Naturrot 4 im Jahr 2006 jedoch durch andere Farbstoffe ersetzt.
Etwas komplizierter ist es bei Gelatine. Die wird zum größten Teil aus Bindegewebe vom Schwein hergestellt, was sie für gläubige Juden und Muslime disqualifiziert. Erlaubte Gelatine muss vom Rind stammen, aus Fischen oder Algen. Noch unübersichtlicher ist es bei Süßstoff. Saccharin und Cyclamat werden aus Erdöl hergestellt und sind unbedenklich. Allerdings werden sie mit Laktose oder Magnesiumstearat auf handhabbare Volumen gebracht. Magnesiumstearat wird manchmal aus dem Fett unreiner Tiere gewonnen, und Laktose stammt aus Milch, was in der jüdischen Küche Vorkehrungen erfordert: Der Süßstoff darf nicht mit Fleisch in Berührung kommen.“
Quelle: Die Welt online