Halal-Fleisch verboten: Polnisches Gericht stoppt rituelle Schlachtung

Warschau (BZZ) – Das polnische Verfassungsgericht hat die Schlachtung von Tieren nach jüdischen und muslimischen Riten verboten. Medienberichten zufolge urteilte das Gericht am Dienstag, die Tötung ohne Betäubung sei Tierquälerei und verletze die Verfassung. Damit schert Polen aus einer EU-weiten Regelung aus, die ab 1. Januar in Kraft treten soll und Ausnahmen für rituelle Tötungen erlaubt. Weltweite Proteste von Juden und Muslimen werden jetzt erwartet. Der Polnische Generalstaatsanwalt Andrzej Seremet hatte das Tribunal auf Antrag der Tierschützer um eine Entscheidung ersucht. Seremet behauptete das Landwirtschaftsministerium verletzte die Verfassung, wenn es polnischen Schlachthäusern die Schlachtung nach jüdischen und muslimischen Riten erlaube.

Beim Schächten werden Tiere mit einem einzigen Halsschnitt getötet. Man lässt sie dann ausbluten, da der Verzehr von Blut im Judentum und im Islam untersagt ist. Polen produziert koscheres und Halal-Fleisch nicht nur für die kleinen muslimischen und jüdischen Gemeinden im Land, sondern auch für den Export.

Der Leiter des Europäischen Jüdischen Vereinigung in Polen hat Regierung und Parlament inzwischen dazu aufgefordert, die Entscheidung des Gerichtes durch ein entsprechendes Gesetz zu widerrufen und damit auch EU-konform zu bleiben. „Schächten ist für das jüdische Leben unerlässlich und das Verbot schadet Juden nicht nur in Polen, sondern auch in anderen Orten in Europa“, schrieb Rabbi Menachem Margolin in einem Brief an den polnischen Präsidenten Bronislaw Komorowski. „Es wurde wissenschaftlich bewiesen, dass Tiere beim Schächten keinen Schmerz empfinden,“ betonte Margolin.
Rabbi Margolin rief auch die Regierungschefs der Europäischen Union dazu auf dabei zu helfen, die polnische Entscheidung rückgängig zu machen, und verlangte, das Thema in einer interreligiösen Konferenz im EU-Parlament zu erörtern. Bleibt es bei dem jetzt ausgesprochenen Verbot, so könnten sowohl der Europäische Gerichtshof in Luxemburg als auch der Europäische Gerichtshof Für Menschenrechte in SAtrassburg angerufen werden.

Es gibt derzeit etwa 20 Schlachthöfen in ganz Polen, wo die Tiere nach halal und koscheren Methoden getötet werden, um sowohl Fleisch für die kleinen muslimischen und jüdischen Gemeinschaften im Land als auch für den Export in Staaten wie die Türkei und Israel liefern zu können. Polen´s Präsident Bronislaw Komorowski hatte sich zuvor gegen niederländischen Pläne zur Ächtung der rituellen Schlachtung ausgesprochen, da sie lediglich „auf die muslimischen und jüdischen Gemeinschaft ziele.“

Quellen: dpa und Europe Online-Magazine